Prolix Studienführer - Freiburg
Donnerstag, 25.April 2024 Uhr

 
Mittagstisch
Prolix-Gastrotipps
ProlixLetter
Ökoplus Freiburg
56plus
lesen-oder-vorlesen
Gruene-quellen
wodsch

 
Kontakt
Werbung
Disclaimer
Datenschutzerklärung
Impressum
 
Tanzschule Fritz

Prolix-Verlag

Archiv

 

 

 
Bundestag muss sich endlich mit #EheFürAlle befassen
Rheinland-Pfalz drängt auf Bundestagsdebatte

Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel hat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert gebeten, den vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BR-Drs. 273/15) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

"Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative aus Rheinland-Pfalz und drängt ebenfalls auf zügige Beratung über die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Zuletzt hatte der Bundesrat vor mehr als einem Jahr seine Forderung nach der endgültigen Beendigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland bekräftigt. Seitdem wird die Debatte und Entscheidung im Bundestag verschleppt.

Alles andere als die Eheöffnung ist keine Gleichstellung, sondern bleibt Diskriminierung. Auch fast gleich ist zweitklassig. Damit wird signalisiert, dass die Liebe zwischen zwei Männern bzw. zwei Frauen als minderwertig gilt. Das ist staatlich abgesicherte Homophobie.

Inzwischen haben 14 (!) europäische Staaten das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Deutschland fällt immer mehr zurück und isoliert sich bei der #EheFürAlle weiter von der demokratischen Wertegemeinschaft. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung. Mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft werden gleichgeschlechtliche Paare aber in einem Sonderstatus gehalten, der signalisiert, dass sie gegenüber der Ehe als minderwertig angesehen werden. Deshalb muss nun die Eheöffnung durch die Ergänzung von §1353 im Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgen, wie es der Gesetzentwurf im Bundesrat vorsieht.

Der Bundesrat hatte bereits 2013 einen Meilenstein gesetzt und als erstes deutsches Verfassungsorgan einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen.

Wir wollen keine Sonderrechte, sondern Gleichstellung. Wir wollen nicht eine gesonderte „Homo-Ehe“, sondern die Öffnung der Ehe."
Mehr
Eintrag vom: 14.11.2016  




zurück