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Mietanpassung in den Wohnheimen des Studierendenwerks
Aufgrund der steigenden Energiekosten muss das Studierendenwerk die Mieten für seine Wohnheime ab Januar 2023 um 25 Euro pro Monat erhöhen.

Die multiplen Krisen - und durch sie bedingte immer weiter ansteigende Energiekosten - machen sich auch in den Mietnebenkosten unserer Studierendenwohnheime bemerkbar. Daher ist es für uns unumgänglich, unsere Mieten ab dem 1. Januar 2023 anzupassen.

Die Mieterinnen und Mieter unserer Wohnheime bezahlen eine Gesamtmiete. Darin inkludiert sind Kaltmiete, Kosten für Strom, Wasser, Wärme, Müll und Internet sowie alle anderen Kosten aus der Betriebskostenverordnung.

Im Jahr 2021 betrugen die Strom- und Heizkosten je Wohnplatz 29,69 Euro. 2022 liegen die Strom- und Heizkosten je Wohnplatz bereits bei ca. 38,77 Euro. Für 2023 kalkulieren wir für die Strom- und Heizkosten je Wohnplatz 61,62 Euro. Das heißt, die Kosten sind um 31,93 Euro gestiegen im Vergleich zu 2021.

Die sonstigen Mietnebenkosten (Müllgebühren, Wasser, Internet, Hausmeister, Versicherung) umfassten im Jahr 2021 pro Wohnplatz 67,48 Euro. Für 2023 kalkulieren wir die sonstigen Mietnebenkosten pro Wohnplatz auf 75,29 Euro. Die Kosten werden nach dieser Berechnung um 7,81 Euro steigen.

Für 2023 erhöhen sich also die Gesamt-Mietnebenkosten voraussichtlich um 39,74 Euro pro Wohnplatz. Im Jahr 2022 haben wir die bereits erfolgten Kostensteigerungen alleine getragen. In 2023 müssen wir Teile davon in Form von Mietnebenkostenerhöhungen an die in unseren Wohnheimen lebenden Studierenden weitergeben. Dafür werden wir ab dem 1. Januar 2023 unsere Mieten um 25 Euro pro Monat erhöhen.

Sollten unsere Mietnebenkosten im Jahr 2023 doch um weniger als 25 Euro pro Monat und Wohnplatz ansteigen, werden wir den Studierenden im Juli 2024 den zu viel geleisteten Betrag für 2023 zurückerstatten. Eine Nachzahlung für 2023 wird es für die Studierenden in keinem Fall geben. Auch dann nicht, wenn der Anstieg der Gesamt-Mietnebenkosten über den kalkulierten 39,74 Euro pro Wohnplatz liegen sollte.

Wir sind als Studierendenwerk verpflichtet, eine kostendeckende Miete zu erwirtschaften. Die Erhöhung begründet sich ausschließlich in den Nebenkosten, da der bisher kalkulierte Anteil an Nebenkosten der vereinbarten Warmmiete nicht mehr ausreicht. Sollten Studierende Schwierigkeiten haben, die Mieterhöhung von 25 Euro pro Monat zu leisten, können sie sich gerne an uns wenden. Wir prüfen, welche finanziellen Hilfen es jeweils noch gibt, und ob jemand BAföG-berechtigt ist und dadurch weitere Zuschüsse erhält.

Unsere Mieterinnen und Mieter wurden bereits über die Mietanpassung informiert.
 
Eintrag vom: 28.11.2022  




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