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Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Beantragung für Juli noch möglich bis diesen Freitag

Noch bis diesen Freitag, 31. Juli, können Studierende ihren Online-Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes für den Monat Juli stellen. Die Überbrückungshilfe wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss ausgeschüttet.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Die Bedingungen für den Erhalt einer Unterstützung wurden vom BMBF vorgegeben und gelten einheitlich für die gesamte Bundesrepublik. Die Studierendenwerke sind mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt. Die Entscheidungen über die Anträge orientieren sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien.


Weitere Informationen und Online-Antrag:
www.swfr.de/geld/corona-nothilfe

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Eintrag vom: 30.07.2020  




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