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Überbrückungshilfe für Studierende in akuter Notlage
Anträge können ab 16. Juni, 12.00 Uhr online gestellt werden

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr, online beantragt werden. Aus technischen Gründen können die Anträge aber erst ab 25. Juni 2020 bearbeitet und geprüft und Auszahlungen veranlasst werden.

Weitere Informationen:
https://www.swfr.de/geld/corona-nothilfe/
Die wichtigsten Fragen: https://www.swfr.de/fileadmin/downloads/geld/faqs_fuer_studierende_deutsch.pdf

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
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Eintrag vom: 18.06.2020  




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