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„denkmal aktiv“-Teilnehmer im Schuljahr 2019/20 stehen fest
Kulturerbe macht wieder Schule

71 Schulen aus 12 Bundesländern werden im Schuljahr 2019/20 an dem von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) initiierten Schulprogramm „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ teilnehmen. Wie die in Bonn ansässige Stiftung heute bekanntgab, wählte eine Jury aus Vertretern der Förderer und Partner der Initiative die teilnehmenden Schulen aus. Die Schülergruppen beginnen zu Beginn des neuen Schuljahres mit ihren Projekten rund um die Themen kulturelles Erbe und Denkmalschutz. Für die Durchführung ihrer Vorhaben erhalten die Schulteams eine finanzielle Unterstützung von je rund 2.000 Euro. Keine Teilnehmer gibt es im Schuljahr 2019/20 aus den Bundesländern Bremen, Hessen, Saarland und Sachsen.

Auch in diesem Jahr nehmen Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ab der 5. Klasse am Programm teil. Ihre Projekte weisen ein breites thematisches Spektrum auf, auch wenn verständlicherweise bei vielen Themenstellungen das gegenwärtige Bauhaus-Jubiläum seine Spuren hinterlässt. Die zentralen Fragen, die mit der Erkundung und Erforschung der baulichen Zeugnisse verbunden sind, lauten in jedem Fall: Was sind Kulturdenkmale, worin bestehen ihr Wert und ihre Bedeutung und wer kümmert sich um ihren Erhalt?

Lutz Heitmüller, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, sprach insbesondere den Kooperationspartnern des Programms seinen Dank aus. Mit ihnen zusammen konnte die DSD in den nun 15 Jahren des Bestehens von „denkmal aktiv“ über 1.300 Schulprojekte fördern und begleiten. Dass die Themen kulturelles Erbe und Denkmalschutz so kontinuierlich und mit einer solchen Breitenwirkung in den schulischen Alltag getragen werden, darüber freut sich Heitmüller sichtlich.

Finanziert wird „denkmal aktiv“ von der DSD sowie im Schuljahr 2019/20 durch Beiträge des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus; der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin; der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg; des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen; der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen; des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz; des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt; des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein; des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland; und der UNESCO-Kommission, die auch Schirmherrin des Programms ist.
 
Eintrag vom: 26.06.2019  




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