Hast Du vergangenes Wintersemester und/ oder dieses Sommersemester bei uns BAföG beantragt? Egal, ob sich für Dich ein Förderungsbetrag errechnet hat oder nicht - da der Bewilligungszeitraum im August bzw. September 2018 endet, solltest Du Deinen BAföG-Antrag für den Folgezeitraum noch im Juni (BWZ-Ende August) bzw. im Juli (BWZ-Ende September) vollständig bei uns einreichen. So sicherst Du ggf. Deinen Anspruch ab September bzw. Oktober 2018 und riskierst keine Zahlungslücke. Wer den Antrag erst kurz vor Beginn des nächsten Wintersemesters stellt, muss mit sehr viel längeren Bearbeitungszeiten rechnen. |